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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.10.1999 - 19 W 1/96 AktE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2488
OLG Düsseldorf, 19.10.1999 - 19 W 1/96 AktE (https://dejure.org/1999,2488)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.1999 - 19 W 1/96 AktE (https://dejure.org/1999,2488)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 19 W 1/96 AktE (https://dejure.org/1999,2488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AktG §§ 304, 305
    Ausgleichs-/Abfindungsverfahren bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AktG § 304 § 305; FGG § 15; ZPO § 286
    Ermittlung des Unternehmenswerts in einem Verfahren betreffend den Ausgleich und die Abfindung aussenstehender Aktionäre

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 81
  • NZG 2000, 693
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99

    Vorlage an den BGH bei mehreren Verfahrensgegenständen

    Dabei wird in sachgerechter Weise als Basiszinssatz der Durchschnitt der Zinssätze herangezogen, die in der Vergangenheit (hier in den letzten 20 Jahren vor dem Stichtag) bei einer Anlage in risikoarmen Wertpapieren zu erzielen war (vgl. BayObLG AG 1996, 127/129; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/324 f.; OLG Celle AG 1999, 128/130; OLG Stuttgart AG 2000, 428/431).

    Dieser Umstand muss bei dem Vergleich mit einer Anlage in fest verzinslichen Anleihen berücksichtigt werden, da diese in vollem Umfang der Geldentwertung unterliegen (vgl. BayobLG AG 1996, 127/129; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/325; Großfeld Unternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht 3. Aufl. S. 72 f.; MünchKommAktG/Bilda § 305 Rn. 79).

    Ein solcher Zuschlag ist bei der Festlegung des Kapitalisierungszinssatzes anzusetzen, wenn nicht schon ein entsprechender Abschlag bei den prognostizierten Erträgen gemacht worden ist (BayObLG AG 1996, 127/129 f.; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/325; Hanseatisches OLG Hamburg NZG 2001, 471/473; ablehnend OLG Celle AG 1999, 128/130 f.; wie hier auch IDW § 1 Rn. 94 ff.).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin zu 3 ist dabei der Liquidationswert des vom Sachverständigen gesondert bewerteten Vermögens (inaktive bzw. ertragslose ausländische Tochtergesellschaften) nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf AG 2000, 323/325; MünchKommAktG/Bilda § 304 Rn. 73).

    Gleichwohl kommt eine solche Anpassung des Ausgleichs nicht in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf AG 2000, 323/326; MünchKommAktG/Bilda § 304 Rn. 175; Riegger/Kramer DB 1994, 565; a.A. OLG Zweibrücken AG 1995, 421/422).

  • OLG München, 26.10.2006 - 31 Wx 12/06

    Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach Ertragswert des Unternehmens bei

    Der Kapitalisierungszinssatz kann aus den Elementen Basiszinssatz, Risikozuschlag und Wachstumsabschlag unter Berücksichtigung der pauschalierten persönlichen Steuern der Anteilseigner abgeleitet werden (vgl. BayObLG AG 2006, 41/42; OLG Karlsruhe AG 2005; 45/47; OLG Düsseldorf NZG 2000, 693/695 f.; IDW S. 1 Tz. 91 ff, 122).

    Der Ansatz eines Risikozuschlags ist zwar nicht unumstritten (vgl. Großfeld Unternehmens- und Anteilsbewertung 4. Aufl. S. 125 f. m.w.N.), aber weitgehend anerkannt (vgl. BayObLG AG 2006, 41/43; DB 2002, 36/37; OLG Düsseldorf AG 2004, 324/329; NZG 2000, 693/696).

  • OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 21 W 77/14

    Angemessene Abfindung nach § 327b AktG (Betafaktor)

    Keine Rolle spielt ferner die Überlegung, der Barwert der Ausgleichszahlungen sei nicht zu berücksichtigen, weil er etwa das nicht betriebsnotwendige Vermögen nicht erfasse (vgl. OLG Düsseldorf AG 2000, 323).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.02.2003 - I-19 W 1/96 AktE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,30530
OLG Düsseldorf, 03.02.2003 - I-19 W 1/96 AktE (https://dejure.org/2003,30530)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.02.2003 - I-19 W 1/96 AktE (https://dejure.org/2003,30530)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - I-19 W 1/96 AktE (https://dejure.org/2003,30530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    Spruchverfahren: Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 1837
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 26 W 14/13

    Bewertung der Relation in einem Zusammenschluss beteiligter Unternehmen

    Diese sind bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts zu berücksichtigen, wenn die Synergie stiftende Maßnahme am Bewertungsstichtag bereits eingeleitet oder im Unternehmenskonzept dokumentiert war (vgl. IDW S 1 (2000) Tz. 34; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 17.02.2004 - I-19 W 3/00 (AktE) - Rn. 50 f., AG 2004, 324 f.; 19.10.1999 - I-19 W 1/96 (AktE) - Rn. 44 f., AG 2000, 323; OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 05.06.2013 - 20 W 6/10 - Rn. 169, AG 2013, 724 ff.; 04.02.2000 - 4 W 15/98 - Rn. 21 ff., AG 2000, 428 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.03.2014 - 21 W 15/11 - Rn. 136 ff., AG 2014, 822 ff.; ebenso zuletzt LG München I, Beschluss v. 31.07.2015 - 5 HKO 16371/13 - Rn. 219, AG 2016, 51 ff.), ohne dass es auf die weiter umstrittene Frage ankäme, ob auch sog. echte Verbundvorteile in die Bewertung einzubeziehen sind (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 04.03.1998 - II ZB 5/97 - Rn. 11 f., BGHZ 138, 136 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.09.2009 - I-26 W 13/06 (AktE) - Rn. 63, AG 2010, 35 ff.; Paulsen in: MünchKomm AktG, § 305 Rn. 137 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2018 - 26 W 1/18

    Bewertung eines Versicherungsunternehmens

    Bei dieser Sachlage kommt es auf die Einwände gegen den Geschäftswert nicht an, weil als Beziehungswert nach "alter" Verfahrensweise der Bruchteil des gerichtlichen Geschäftswertes anzusetzen ist, der sich nach dem Verhältnis des jeweiligen Aktienbesitzes zu der Gesamtzahl der Aktien aller außenstehenden Aktionäre bemisst (vgl. schon OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, Beschlüsse v. 3.02.2003 - I-19 W 1/96 (AktE) Rn. 7, 15, AG 2003, 640 f.; v. 20.11.2001 - I-19 W 2/00 (AktE) Rn. 18, AG 2002, 403; v. 7.10.1997 - 19 W 1/97 (AktE) Rn. 38, AG 1998, 39).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 26 W 25/12

    Gegenstandswert der Anwaltsgebühren im Spruchverfahren

    Zudem soll sie das Kostenrisiko des Antragsgegners begrenzen und die Gesamthöhe der Kostenerstattungsansprüche nach § 15 Abs. 4 SpruchG für ihn kalkulierbar machen (BT-Drs. 15/371 S. 20; vgl. hierzu bereits OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, Beschluss vom 03.02.2000 - I-19 W 1/96 AktE - Rn. 10, AG 2003, 640 f.).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2018 - 26 W 10/17

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes einer anwaltlichen

    Als Beziehungswert ist nach "alter" Verfahrensweise der Bruchteil des gerichtlichen Geschäftswertes anzusetzen, der sich nach dem Verhältnis des jeweiligen Aktienbesitzes zu der Gesamtzahl der Aktien der außenstehenden Aktionäre bemisst (vgl. schon OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, Beschlüsse v. 3.02.2003 - I-19 W 1/96 AktE Rn. 7, 15, AG 2003, 640 f.; v. 20.11.2001 - I-19 W 2/00 AktE Rn. 18, AG 2002, 403; v. 7.10.1997 - 19 W 1/97 Rn. 38, AG 1998, 39).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.02.1996 - 19 W 1/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4039
OLG Köln, 09.02.1996 - 19 W 1/96 (https://dejure.org/1996,4039)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.1996 - 19 W 1/96 (https://dejure.org/1996,4039)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 1996 - 19 W 1/96 (https://dejure.org/1996,4039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwertberechnung; Räumungsklage; Miet-Nebenkosten; Pacht-Nebenkosten

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 859
  • VersR 1997, 85
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1955 - V ZR 38/55

    Streitwert bei Miet- und Pachtklagen

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1996 - 19 W 1/96
    Nur so werden möglichst einfache, klare und übersichtliche Bewertungsgrundsätze erreicht, wie sie für die Streitwertfestsetzung erstrebenswert sind (vgl. BGHZ 18, 168, 172; OLG Rostock, DRsp-ROM Nr. 1995/1969 = RAnB 1994, 10; OLG Düsseldorf, DRsp-ROM Nr. 1995/1496 = JurBüro 1992, 114 = DWW 1992, 80 = OLGR Düsseldorf 1992, 94; Schneider aaO., Rn. 3085).

    Dies war auch Stand der Rechtsprechung insbesondere des Reichsgerichts und der Literatur bis zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.7.1955 (BGHZ 18, 168; dort auch eine eingehende Darstellung der bisherigen Rechtsprechung).

    Andererseits enthalten die vertraglich ausgewiesenen Nebenkosten vielfach, so auch hier in § 3 Nr. 6 des Vertrages, unterschiedslos sowohl verbrauchsabhängige Posten, die nach verbreiteter Meinung im Anschluß an BGHZ 18, 168 nicht zu berücksichtigen sind, als auch verbrauchsunabhängige, die nach dieser Meinung berücksichtigt werden sollen.

  • OLG Düsseldorf, 21.11.1991 - 10 W 104/91

    Einbeziehung der Nebenkostenpauschale in Streitwert

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1996 - 19 W 1/96
    Nur so werden möglichst einfache, klare und übersichtliche Bewertungsgrundsätze erreicht, wie sie für die Streitwertfestsetzung erstrebenswert sind (vgl. BGHZ 18, 168, 172; OLG Rostock, DRsp-ROM Nr. 1995/1969 = RAnB 1994, 10; OLG Düsseldorf, DRsp-ROM Nr. 1995/1496 = JurBüro 1992, 114 = DWW 1992, 80 = OLGR Düsseldorf 1992, 94; Schneider aaO., Rn. 3085).
  • LG Kiel, 31.10.1990 - 1 T 165/90

    Streitwert bei Klage auf Räumung einer Mietwohnung

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1996 - 19 W 1/96
    Demgegenüber kann nicht eingewendet werden, daß in § 554 Abs. 1 BGB der zur Kündigung berechtigende Mietrückstand unter Einschluß der Nebenkosten zu berechnen sei; dann sei es widersprüchlich, sie bei der Streitwertfestsetzung außer Ansatz zu lassen (so LG Kiel, WuM 1991, 50 im Anschluß an Röben, ZMR 1990, 345).
  • AG Wuppertal, 26.05.1988 - 91 C 5/88
    Auszug aus OLG Köln, 09.02.1996 - 19 W 1/96
    Für die hier vertretene Ansicht spricht darüber hinaus, daß die Mietsicherheit (Kaution) nach § 550 b BGB nach dem reinen Mietzins ohne Nebenkosten berechnet wird (Palandt/Putzo, BGB 55. Aufl., § 550 b Rn. 9), nach der hier vertretenen Ansicht übrigens auch im Falle einer nicht abzurechnenden Pauschale (anders AG Wuppertal, MDR 1989, 162 ).
  • BGH, 02.06.1999 - XII ZR 99/99

    Beschwer bei Kündigung eines Mietvertrages

    Insoweit bedarf es jedoch keiner Entscheidung, ob - nicht zuletzt im Interesse möglichst einfacher, klarer und übersichtlicher Bewertungsgrundsätze - der Auffassung des Berufungsgerichts zu folgen ist, der Wertberechnung nach § 8 ZPO sei lediglich der Nettomietzins ohne Nebenkosten zugrunde zu legen (vgl. zur Streitwertberechnung nach § 16 GKG auch OLG Köln MDR 1996, 859 f.), oder ob nach wie vor an der Entscheidung BGHZ 18, 168 festzuhalten ist, nach der bestimmte, nicht verbrauchsabhängige Gegenleistungen des Mieters ebenfalls als Teil des "Zinses" im Sinne des § 8 ZPO anzusehen sind.
  • OLG Köln, 07.05.1998 - 22 W 21/98

    Gegenstandswert bei Klage auf Räumung einer Mietwohnung

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung (siehe dazu Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Auflage Rdnr. 3086 mit weiteren Nachweisen) insbesondere der Entscheidung des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (WuM 1996, 288) an, derzufolge Mietnebenkosten bei der Streitwertfestsetzung gem. § 16 GKG nicht zu berücksichtigen sind.
  • LG Duisburg, 22.06.2004 - 13 T 69/04

    Bemessung eines Gebührenstreitwert nach der Nettomiete ohne Berücksichtigung von

    Die Nebenkosten stehen in der Regel als Vorauszahlung unter dem Vorbehalt der Abrechnung und sind beim Vermieter im Gegensatz zum eigentlichen Gebrauchsentgelt nur durchlaufende Posten (vgl. OLG Köln, WuM 96, S. 288).
  • LG Dortmund, 18.05.2001 - 21 T 23/01

    Anspruch auf Räumung; Berechnung eines Streitwertes; Kündigung auf Grund von

    Schließlich wird die Ansicht vertreten, wonach lediglich die Nettomiete zugrunde zu legen ist (OLG Köln, JurBüro 1996, 474; OLG Rostock JurBüro 1994, 735;.
  • KG, 06.03.2000 - 8 W 256/00

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes; Voraussetzungen für die

    Ob für die Bemessung des Gebührenwertes nach § 16 Abs. 1 GKG der Bruttomietzins einschließlich sämtlicher Nebenkosten anzusetzen ist (so OLG Hamm in ZMR 1995, 359; OLG München in GE 1999, 44; LG Kiel u. LG Köln in WuM 1987, 61; LG Mönchengladbach in ZMR 1990, 345; Stein-Jonas-Roth, ZPO, § 8, Rn 9; Schneider, Streitwertkommentar, Rn 3087), oder ob von diesem die verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie etwa für Heizung und Wasser abzusetzen sind (vgl. BGHZ 18, 169 ff, 173; nunmehr offen gelassen in NZM 1999, 794), oder ob die Nebenkosten insgesamt herauszurechnen sein sollen, so dass nur der Nettomietzins maßgeblich ist (so OLG Rostock in MDR 1994, 628; OLG Oldenburg in ZMR 1991, 142; OLG Köln in WuM 1996, 288; LG Leibzig in WuM 1996, 234; LG Memmingen in WuM 1993, 478; LG Frankenthal, 378; LG Kleve in JurBüro 1985, 423; im Anschluss daran Anders/Gehle, Handbuch des Streitwerts, Rn 10), ist streitig.
  • LG Heidelberg, 03.07.2002 - 5 T 34/02

    Wohnraummiete: Streitwert einer Räumungsklage

    Würden sämtliche Nebenkosten, gleich ob verbrauchsabhängig oder verbrauchsunabhängig, berücksichtigt, würde dies dazu führen, dass der Streitwert in Räumungsklagen deutlich erhöht würde, was mit den Grundsätzen eines sozialen Mietrechtes auch im Sinne des § 16 GKG nicht vereinbar wäre (vgl. OLG Köln MDR 1996, 859 (=WM 1996, 288)).
  • OLG Bamberg, 31.01.2000 - 3 W 7/00

    Streitwert einer Räumungsklage - Begriff des Mietzinses i.S. von § 16 GKG 1975

    Es ist streitig, ob unter Mietzins i.S. des § 16 GKG der Nettomietzins (einschließlich Mehrwertsteuer, so z.B. OLG Köln VersR 1997, 85 ; OLG Köln ZMR 1998, 697; OLG Oldenburg ZMR 1991, 142; OLG Rostock MDR 1994, 628 ; Anders/Gehle, Streitwertlexikon, 3. Aufl., "Miete und Pacht", Rdnr. 10), der Mietzins zuzüglich aller Nebenkosten (so z.B. OLG Düsseldorf MDR 1992, 812 ; OLG Hamm ZMR 1995, 359) oder nur zuzüglich sonstiger vertraglicher Gegenleistungen anderer Art jedoch ohne das Entgelt für zusätzliche Leistungen außerhalb der eigentlichen Raumüberlassung wie z.B. Strom-, Heiz- und Wasserkosten (so z.B. BGHZ 18, 169; Hartmann, Kostengesetze, 29. Aufl., § 16 GKG , Rdnrn. 20 und 21; vgl. auch OLG München ZMR 1999, 172) zu verstehen ist.
  • OLG Hamm, 21.12.1999 - 7 W 31/99
    Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt lediglich die Nettomiete (vgl. etwa OLG Köln JurBüro 1996, S.474; OLG Rostock JurBüro 1994, S.735; LG Flensburg WuM 1998, S.44, Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage VIII, Rdn. 225).
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